Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze "50 Jahre Römische Verträge")

Abkürzung
Münz10EuroBek 2007-01-24
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zur Würdigung des 50. Jahrestages der Unterzeichnung der Römischen Verträge eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.