Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zur Würdigung des 225. Geburtstages von Karl Friedrich Schinkel eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.