Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze "900. Geburtstag Hildegard von Bingen")

Abkürzung
Münz10DMBek 1998-04
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum 900. Geburtstag von Hildegard von Bingen eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen.
            • "HILDEGARD VON BINGEN
                • *1098 + 1179".
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