Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze Wiederaufbau der Frauenkirche Dresden)

Abkürzung
Münz10DMBek 1995
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum Wiederaufbau der Frauenkirche Dresden eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 7,45 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der Hamburgischen Münze.
            • "50 JAHRE MAHNUNG
        • ZU FRIEDEN UND VERSÖHNUNG".