Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10
Deutschen Mark (Gedenkmünze 1000 Jahre Potsdam)
Abkürzung
Münz10DMBek 1993-05
Aktualisiert am 3. Januar 2026
(XXXX)
Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, aus Anlaß der 1000-Jahr-Feier der Stadt Potsdam eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 7,95 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der Staatlichen Münze Stuttgart.