Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum 200. Geburtstag von Arthur Schopenhauer im Jahre 1988 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lasen. Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt im Bayerischen Hauptmünzamt München.