Gesetz über die Aufnahme eines Kredits durch den Bund im Rahmen der von den Vereinigten Staaten gewährten Wirtschaftshilfe

Abkürzung
KredAufnG
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, einen Betrag bis zur Höhe von sechzehn Millionen neunhunderttausend US-Dollar im Wege des Kredits zu beschaffen.

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.