§ 1Zweck und Durchführung der Ausbildung
§ 2Prüfungsausschuß
§ 3Zulassung zur Prüfung
§ 4Prüfungstermine
§ 5Teile der Prüfung
§ 6Praktischer Teil der Prüfung
§ 7Schriftlicher Teil der Prüfung
§ 8Mündlicher Teil der Prüfung
§ 9Bewertung der Prüfung
| sehr gut | (1) = eine besonders hervorragende Leistung; |
| gut | (2) = eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistung; |
| befriedigend | (3) = eine über dem Durchschnitt liegende Leistung; |
| ausreichend | (4) = eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht; |
| mangelhaft | (5) = eine Leistung mit erheblichen Mängeln; |
| ungenügend | (6) = eine völlig unbrauchbare Leistung. |
§ 10Bestehen der Prüfung
§ 11Entscheidung über die Prüfung
§ 12Bekanntgabe der Entscheidung
§ 13Niederschrift über die Prüfung
§ 14Wiederholungsprüfungen
§ 15Ausbildung und Prüfung der Bewerber bei Behörden
§ 16Berlin-Klausel
§ 17Inkrafttreten