§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Verhältnis zu den Strommärkten, Anschlussverwendung
§ 4Anzeige- und Mitteilungspflichten der Betreiber
§ 5Verhältnis zur Regelenergie und zur Netzreserve
§ 6Grundsätze der Beschaffung, Zuständigkeit
§ 7Ausschreibungsvolumen
§ 8Ausschreibungs- und Erbringungszeitraum
§ 9Teilnahmevoraussetzungen
§ 10Sicherheitsleistung
§ 11Bekanntmachung der Beschaffung
§ 12Höchstwert
§ 13Fristen, Bindung an Gebote
§ 14Gebote
§ 15Regeln für die Zusammenlegung
§ 16Beizufügende Nachweise und Erklärungen
§ 17Prüfung und Ausschluss von Geboten und Bietern
§ 18Zuschlag
§ 19Vergütung
§ 20Teilnahme von Anlagen der Netzreserve
§ 21Rechte und Pflichten aus dem Kapazitätsreservevertrag, Änderung und Übertragung des Vertrages
§ 22Kündigung des Vertrages
§ 23Nachbeschaffung
§ 24Grundsätze
§ 25Aktivierung
§ 26Abruf
§ 27Verfügbarkeit
§ 28Funktionstest
§ 29Probeabrufe, Testfahrten
§ 30Nachbesserung
§ 31Abrechnung zwischen Übertragungsnetzbetreiber und Betreiber der Kapazitätsreserveanlage
§ 32Abrechnung zwischen Übertragungsnetzbetreiber und Bilanzkreisverantwortlichem
§ 33Kosten und Erlöse
§ 34Zahlungspflichten bei Nichtverfügbarkeit der Anlage
§ 35Ausschluss bei höherer Gewalt
§ 36Verstoß gegen grundlegende Pflichten
§ 37Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung
§ 38Veröffentlichungs- und Mitteilungspflichten
§ 39Durchsetzung von Vertragsstrafen
§ 40Rückgabe der Sicherheiten
§ 41Mitwirkungspflicht der Verteilernetzbetreiber
§ 42Festlegungen
§ 43Betriebsuntersagung
§ 44Auskunftsanspruch
§ 45Löschung von Daten
§ 46Rechtsschutz
§ 47Inkrafttreten