§ 1Sächliche Mittel mit geringem oder umstrittenemtherapeutischen Nutzen
Von der Versorgung sind ausgeschlossen:
Kompressionsstücke für Waden und Oberschenkel;
Knie- und Knöchelkompressionsstücke
Leibbinden (Ausnahme: bei frisch Operierten, Bauchwandlähmung, Bauchwandbruch und bei Stoma-Trägern)
Handgelenkriemen, Handgelenkmanschetten
Applikationshilfen für Wärme und Kälte
Hysterophore (Ausnahme: bei inoperabelem Gebärmuttervorfall).