Gesetz über die nachträgliche Umstellung von Kontoguthaben, über die Tilgung von Anteilrechten an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe, zur Änderung lastenausgleichsrechtlicher Bestimmungen und zur Ergänzung des Gesetzes über die Errichtung der "Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung"

Abkürzung
KGUGEG
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Gesetz über die nachträgliche Umstellung von Markder Deutschen Demokratischen Republik auf Deutsche Markfür Kontoguthaben natürlicher Personen(Kontoguthabenumstellungsgesetz - KGUG)

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Aufhebung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes

  • 2.
    • Über Anträge nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtswirksam gestellt worden sind, ist nach den bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Vorschriften zu entscheiden. Dabei sind bei der Anwendung der §§ 26 bis 42 des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes über die Organisation und das Verfahren die entsprechenden Vorschriften des Lastenausgleichsgesetzes in der ab dem 31. Juli 1992 geltenden Fassung anzuwenden.
Art 3a Nr. 1 Kursivdruck: Aufhebungsvorschrift

(weggefallen)

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.