Bekanntmachung des Beschlusses der Bundesregierung über die Erweiterung des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland in der Nordsee zur Verhinderung von Tankerunfällen in der Deutschen Bucht

Abkürzung
KüMErwBek
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Der Beschluß der Bundesregierung über die "Erweiterung des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland in der Nordsee zur Verhinderung von Tankerunfällen in der Deutschen Bucht" wird hiermit bekanntgemacht:
    • Um geeignete Maßnahmen gegen die Gefahr eines Tankerunfalles und einer Ölverseuchung des Meeres und der Küste in der Deutschen Bucht treffen zu können, wird das Küstenmeer der Bundesrepublik Deutschland in der Nordsee erweitert. Die Grenzen des erweiterten Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland werden wie folgt festgelegt (Koordinatenangabe im Europa-Datum - ED -):
    • Im Westen durch eine Linie, die durch den Meridian 7
    • Im Norden durch eine Tangente vom letztgenannten Punkt an die kreisförmige gegenwärtige Küstenmeergrenze nordwestlich von Helgoland (der Tangentenberührungspunkt hat die Lage 54