Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes

Abkürzung
JubVÄndV 4
Aktualisiert am 3. Januar 2026

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Eine Neuberechnung der Jubiläumsdienstzeit nach Maßgabe dieser Verordnung erfolgt auf Antrag.

(weggefallen)

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Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.