§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
§ 6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 7Inhalt des Teiles 1
§ 8Prüfungsbereiche des Teiles 1
§ 9Prüfungsbereich „Arbeitsabläufe in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren planen und umsetzen“
§ 10Prüfungsbereich „Gerichtliche Entscheidungen in Zivilprozessverfahren und in Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen vorbereiten und deren Umsetzung unterstützen“
§ 11Inhalt des Teiles 2
§ 12Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 13Prüfungsbereich „Fachliche Sachbearbeitung“
§ 14Prüfungsbereich „Auskünfte in Nachlasssachen und betreuungsgerichtlichen Angelegenheiten erteilen“
§ 15Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
| „Arbeitsabläufe in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren planen und umsetzen“ | mit 15 Prozent, |
| „Gerichtliche Entscheidungen in Zivilprozessverfahren und in Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen vorbereiten und deren Umsetzung unterstützen“ | mit 15 Prozent, |
| „Fachliche Sachbearbeitung“ | mit 30 Prozent, |
| „Auskünfte in Nachlasssachen und betreuungsgerichtlichen Angelegenheiten erteilen“ | mit 30 Prozent |
| „Wirtschafts- und Sozialkunde“ | mit 10 Prozent. |
| „Arbeitsabläufe in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren planen und umsetzen“ | mit 15 Prozent, |
| „Gerichtliche Entscheidungen in Zivilprozessverfahren und in Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen vorbereiten und deren Umsetzung unterstützen“ | mit 15 Prozent, |
| „Fachliche Sachbearbeitung“ | mit 30 Prozent, |
| „Auskünfte in Nachlasssachen und betreuungsgerichtlichen Angelegenheiten erteilen“ | mit 30 Prozent |
| „Wirtschafts- und Sozialkunde“ | mit 10 Prozent. |
§ 17Mündliche Ergänzungsprüfung
§ 18Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 19Inkrafttreten, Außerkrafttreten