§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
§ 6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 7Inhalt von Teil 1
§ 8Prüfungsbereich von Teil 1
§ 9Inhalt von Teil 2
§ 10Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 11Prüfungsbereich Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur
§ 12Prüfungsbereich Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen
§ 13Prüfungsbereich Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung
§ 14Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
| Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes mit | 20 Prozent, |
| Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur mit | 50 Prozent, |
| Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen mit | 10 Prozent, |
| Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung mit | 10 Prozent sowie |
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. |
| Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes mit | 20 Prozent, |
| Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur mit | 50 Prozent, |
| Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen mit | 10 Prozent, |
| Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung mit | 10 Prozent sowie |
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. |
§ 16Mündliche Ergänzungsprüfung
§ 17Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 18Inkrafttreten