§ 1Ziel, Bestandteile und Schwerpunkte des Vorbereitungsdienstes
§ 2Dauer des Vorbereitungsdienstes
§ 3Nachteilsausgleich
§ 4Einstellungsbehörde und personalbearbeitende Dienststelle
§ 5Beschäftigungsdienststelle
§ 6Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
§ 7Anforderungen im Auswahlverfahren
§ 8Auswahlkommission
§ 8aErgänzende Festlegungen
§ 8bBestandteile des Auswahlverfahrens
§ 8cSchriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 8dZulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
§ 8eMündlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 8fBewertung der Eignungsmerkmale
§ 8gGesamtergebnis und Rangfolge
§ 8hEinstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 9Gliederung des Vorbereitungsdienstes
§ 10Lehrgang „Aufgaben und Organisation der Bundeswehr und Statusfragen“
§ 11Vorstellung der Verwendungsmöglichkeiten in der Fachrichtung Wehrtechnik des höheren technischen Verwaltungsdienstes
§ 12Lehrgänge „Bundeswehr und Sicherheitspolitik“, „Wirtschaftlichkeit im Projektmanagement“, „Technisches Projektmanagement“ und „Führungs- und Lenkungsaufgaben“
§ 13Lehrgang „Systemtechnik“
§ 14Lehrgang „Fachtechnik einzelner wehrtechnischer Fachgebiete“
§ 15(weggefallen)
§ 16Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis“
§ 17Praktische Ausbildung
§ 18Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbilderinnen und Ausbilder
§ 19Oberprüfungsamt
§ 20Prüfungskommissionen
§ 21Große Staatsprüfung
§ 22Prüfungsort, Prüfungstermin
§ 23Schriftliche Aufsichtsarbeiten
§ 24Praxisarbeit
§ 25Zulassung zur mündlichen Prüfung
§ 26Mündliche Prüfung
§ 27Verhinderung, Rücktritt, Säumnis
§ 28Täuschung, Ordnungsverstoß
§ 29Bewertung von Prüfungsleistungen
| Note | Rangpunkte | Bedeutung |
| sehr gut (1) | 14 bis 15 | eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht, |
| gut (2) | 11 bis 13 | eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht, |
| befriedigend (3) | 8 bis 10 | eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht, |
| ausreichend (4) | 5 bis 7 | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht, |
| mangelhaft (5) | 2 bis 4 | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten, |
| ungenügend (6) | 0 bis 1 | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten. |
| Prozentualer Anteil der Leistungspunkte | Rangpunkte |
|---|---|
| 93,70 bis 100,00 | 15 |
| 87,50 bis 93,69 | 14 |
| 83,40 bis 87,49 | 13 |
| 79,20 bis 83,39 | 12 |
| 75,00 bis 79,19 | 11 |
| 70,90 bis 74,99 | 10 |
| 66,70 bis 70,89 | 9 |
| 62,50 bis 66,69 | 8 |
| 58,40 bis 62,49 | 7 |
| 54,20 bis 58,39 | 6 |
| 50,00 bis 54,19 | 5 |
| 41,70 bis 49,99 | 4 |
| 33,40 bis 41,69 | 3 |
| 25,00 bis 33,39 | 2 |
| 12,50 bis 24,99 | 1 |
| 0,00 bis 12,49 | 0 |
§ 30Gesamtergebnis
| mit je 10 Prozent, |
| mit 30 Prozent und |
| mit 40 Prozent. |
§ 31Zeugnisse, Ende des Beamtenverhältnisses
§ 32Erwerb der Laufbahnbefähigung
§ 33Prüfungsakten, Einsichtnahme
§ 34Wiederholung
§ 35Aufstiegsverfahren
§ 36Übergangsvorschrift
§ 37Inkrafttreten, Außerkrafttreten