§ 1Allgemeines
§ 2Aufgaben der Träger
§ 3Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 4Zahl der Heimbeiratsmitglieder
| bis 50 Bewohnerinnen und Bewohnern aus | drei Mitgliedern, |
| 51 bis 150 Bewohnerinnen und Bewohnern aus | fünf Mitgliedern, |
| 151 bis 250 Bewohnerinnen und Bewohnern aus | sieben Mitgliedern, |
| über 250 Bewohnerinnen und Bewohnern aus | neun Mitgliedern. |
| bis 50 Bewohnerinnen und Bewohnern | höchstens ein Mitglied, |
| 51 bis 150 Bewohnerinnen und Bewohnern | höchstens zwei Mitglieder, |
| 151 bis 250 Bewohnerinnen und Bewohnern | höchstens drei Mitglieder, |
| über 250 Bewohnerinnen und Bewohnern | höchstens vier Mitglieder |
§ 5Wahlverfahren
§ 6Bestellung des Wahlausschusses
§ 7Vorbereitung und Durchführung der Wahl
§ 7aWahlversammlung
§ 8Mithilfe der Leitung
§ 9Wahlschutz und Wahlkosten
§ 10Wahlanfechtung
§ 11Mitteilung an die zuständige Behörde
§ 11aAbweichende Bestimmungen für die Bildung des Heimbeirates
§ 12Amtszeit
§ 13Neuwahl des Heimbeirates
§ 14Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 15Nachrücken von Ersatzmitgliedern
§ 16Vorsitz
§ 17Sitzungen des Heimbeirates
§ 18Beschlüsse des Heimbeirates
§ 19Sitzungsniederschrift
§ 20Bewohnerversammlung und Tätigkeitsbericht des Heimbeirates
§ 21Kosten und Sachaufwand des Heimbeirates
§ 22Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 23Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot
§ 24Verschwiegenheitspflicht
§ 25Bestellung des Heimfürsprechers
§ 26Aufhebung der Bestellung des Heimfürsprechers
§ 27Beendigung der Tätigkeit
§ 28Stellung und Amtsführung des Heimfürsprechers
§ 28aErsatzgremium
§ 29Aufgaben des Heimbeirates
§ 30Mitwirkung bei Entscheidungen
§ 31Mitwirkung bei Leistung von Finanzierungsbeiträgen
§ 32Form und Durchführung der Mitwirkung des Heimbeirates
§ 33Mitwirkung des Heimfürsprechers
§ 34Ordnungswidrigkeiten
§ 35Übergangsvorschrift
§ 36