Mitglieder einer Grubenwehr oder andere Bergleute, die bereits mit dem Grubenwehr-Ehrenzeichen in Silber ausgezeichnet sind, für wiederholtes mutiges und entschlossenes Verhalten beim Einsatz der Grubenwehr oder bei Rettungsarbeiten, sofern nicht die besondere Bedeutung der Rettungstat eine Auszeichnung mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland rechtfertigt.