§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Begriffsbestimmungen
§ 4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 5Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 6Ausbildungsplan
§ 7Zeitpunkt
§ 8Inhalt
§ 9Prüfungsbereich
§ 10Zeitpunkt
§ 11Inhalt
§ 12Prüfungsbereiche
§ 13Prüfungsbereich „Anfertigen einer Goldschmiedearbeit“
§ 14Prüfungsbereich „Technologie“
§ 15Prüfungsbereich „Gestalten und Planen“
§ 16Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 17Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
| „Anfertigen einer Goldschmiedearbeit“ | mit 60 Prozent, |
| „Technologie“ | mit 15 Prozent, |
| „Gestalten und Planen“ | mit 15 Prozent |
| „Wirtschafts- und Sozialkunde“ | mit 10 Prozent. |
| „Anfertigen einer Goldschmiedearbeit“ | mit 60 Prozent, |
| „Technologie“ | mit 15 Prozent, |
| „Gestalten und Planen“ | mit 15 Prozent |
| „Wirtschafts- und Sozialkunde“ | mit 10 Prozent. |
§ 18Mündliche Ergänzungsprüfung
§ 19Prüfungsbereiche
§ 20Prüfungsbereich „Anfertigen einer Silberschmiedearbeit“
§ 21Prüfungsbereich „Technologie“
§ 22Prüfungsbereich „Gestalten und Planen“
§ 23Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 24Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
| „Anfertigen einer Silberschmiedearbeit“ | mit 60 Prozent, |
| „Technologie“ | mit 15 Prozent, |
| „Gestalten und Planen“ | mit 15 Prozent |
| „Wirtschafts- und Sozialkunde“ | mit 10 Prozent. |
| „Anfertigen einer Silberschmiedearbeit“ | mit 60 Prozent, |
| „Technologie“ | mit 15 Prozent, |
| „Gestalten und Planen“ | mit 15 Prozent |
| „Wirtschafts- und Sozialkunde“ | mit 10 Prozent. |
§ 25Mündliche Ergänzungsprüfung
§ 26Befreiung von der Zwischenprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
§ 27Beendigung der Fortgeltung bestehender Regelungen