§ 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
§ 2Dauer der Berufsausbildungen
§ 3Begriffsbestimmungen
§ 4Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
§ 5Struktur der Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie sowie Ausbildungsberufsbild
§ 6Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie Ausbildungsberufsbild
§ 7Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie sowie Ausbildungsberufsbild
§ 8Ausbildungsplan
§ 9Zeitpunkt
§ 10Inhalt
§ 11Prüfungsbereich
§ 12Zeitpunkt
§ 13Inhalt
§ 14Prüfungsbereiche
§ 15Prüfungsbereich „Produktion und Service“
§ 16Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Warenlagerung“
§ 17Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 18Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
| „Produktion und Service“ | mit 60 Prozent, |
| „Gasterlebnis, Verkaufsförde- rung und Warenlagerung“ | mit 30 Prozent sowie |
| „Wirtschafts- und Sozialkunde“ | mit 10 Prozent. |
| „Produktion und Service“ | mit 60 Prozent, |
| „Gasterlebnis, Verkaufsförde- rung und Warenlagerung“ | mit 30 Prozent sowie |
| „Wirtschafts- und Sozialkunde“ | mit 10 Prozent. |
§ 19Mündliche Ergänzungsprüfung
§ 20Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 21Inhalt des Teiles 1
§ 22Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 23Inhalt des Teiles 2
§ 24Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 25Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung“
§ 26Prüfungsbereich „Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice“
§ 27Prüfungsbereich „Teamkommunikation und Gesprächsführung“
§ 28Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 29Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
| „Produktion und Service“ | mit 25 Prozent, |
| „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung“ | mit 20 Prozent, |
| „Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice“ | mit 35 Prozent, |
| „Teamkommunikation und Gesprächsführung“ | mit 10 Prozent sowie |
| „Wirtschafts- und Sozialkunde“ | mit 10 Prozent. |
| „Produktion und Service“ | mit 25 Prozent, |
| „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung“ | mit 20 Prozent, |
| „Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice“ | mit 35 Prozent, |
| „Teamkommunikation und Gesprächsführung“ | mit 10 Prozent sowie |
| „Wirtschafts- und Sozialkunde“ | mit 10 Prozent. |
§ 30Mündliche Ergänzungsprüfung
§ 31Inhalt der Zusatzqualifikation
§ 32Prüfung der Zusatzqualifikation
§ 33Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
§ 34Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft für Gastronomie nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
§ 35Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 36Inhalt des Teiles 1
§ 37Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 38Inhalt des Teiles 2
§ 39Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 40Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung“
§ 41Prüfungsbereich „Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie“
§ 42Prüfungsbereich „Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie“
§ 43Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 44Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
| „Produktion und Service“ | mit 25 Prozent, |
| „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung“ | mit 20 Prozent, |
| „Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie“ | mit 20 Prozent, |
| „Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie“ | mit 25 Prozent sowie |
| „Wirtschafts- und Sozialkunde“ | mit 10 Prozent. |
| „Produktion und Service“ | mit 25 Prozent, |
| „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung“ | mit 20 Prozent, |
| „Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie“ | mit 20 Prozent, |
| „Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie“ | mit 25 Prozent sowie |
| „Wirtschafts- und Sozialkunde“ | mit 10 Prozent. |
§ 45Mündliche Ergänzungsprüfung
§ 46Inhalt der Zusatzqualifikation
§ 47Prüfung der Zusatzqualifikation
§ 48Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
§ 49Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft für Gastronomie nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie