§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Gegenstand der Prüfung
§ 4Prüfpflichtiger Zeitraum
§ 5Umfang der Prüfung und Schwerpunktbildung durch den Prüfer
§ 6Prüfungszeitraum
§ 7Unterrichtungspflichten des Prüfers bei Behinderung der Prüfung
§ 8Aufzeichnungen des Prüfers und ihre Aufbewahrungsdauer
§ 9Inhalt der Bescheinigung
§ 10Erstmalige Anwendung
§ 11Inkrafttreten