§ 1Ziele des Vorbereitungsdienstes
§ 2Einstellungsbehörden, Ausbildungsstellen und Dienstaufsicht
§ 3Nachteilsausgleich
§ 4Bewertung von Leistungen
| Rangpunkte/Rangpunktzahl | Note | Notendefinition | 1 | 2 | 3 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 15 bis 14 | sehr gut | eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht | ||||
| 2 | 13 bis 11 | gut | eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht | ||||
| 3 | 10 bis 8 | befriedigend | eine Leistung, die den Anforderungen entspricht | ||||
| 4 | 7 bis 5 | ausreichend | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht | ||||
| 5 | 4 bis 2 | mangelhaft | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können | ||||
| 6 | 1 bis 0 | ungenügend | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können |
§ 5Einstellungsvoraussetzungen
§ 6Auswahlverfahren
§ 7Auswahlkommission
§ 8Bestandteile des Auswahlverfahrens
§ 9Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 10Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 11Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens, Bestehen und Rangfolge
§ 12Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
| Ausbildungsphase | Durchführende Stelle | Dauer | 1 | 2 | 3 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Praktikum I | Bundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz | 3 Monate | ||||
| 2 | Praktikum II | Bundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz | 2 Monate | ||||
| 3 | Fachstudium I | Hochschule Mayen | 3 Monate | ||||
| 4 | Praktikum III | Bundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz | 4 Monate | ||||
| 5 | Fachstudium II einschließlich Zwischenprüfung | Archivschule Marburg | 18 Monate | ||||
| 6 | Praktikum IV einschließlich Laufbahnprüfung | Bundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz | 6 Monate |
§ 13Fachstudien
§ 14Prüfungsleistungen in den Fachstudien
§ 15Ausbildungsleitung sowie Ausbilderinnen und Ausbilder in den Praktika
§ 16Praktika
§ 17Lehrveranstaltungen in den Praktika
§ 18Bewertung der Praktika
§ 19Prüfungsamt
§ 20Prüfungskommission
§ 21Zweck und Bestandteile der Laufbahnprüfung
§ 22Prüfungsorte und Prüfungstermine
§ 23Schriftliche Prüfung
§ 24Archivarische Abschlussarbeit
§ 25Klausur
§ 26Bewertung
§ 27Aufgaben und Durchführung
§ 28Bewertung und Rangpunktzahl für die mündliche Prüfung
§ 29Verhinderung, Rücktritt und Säumnis
§ 30Täuschung und Ordnungsverstoß
§ 31Abschließende Rangpunktzahl, Bestehen der Laufbahnprüfung und Gesamtnote
§ 32Abschlusszeugnis
§ 33Bescheid bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
§ 34Wiederholung
§ 35Prüfungsakte und Einsichtnahme
§ 36Übergangsregelung