§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
§ 6Zeitpunkt
§ 7Inhalt
§ 8Prüfungsbereiche
§ 9Prüfungsbereich „Gestaltungsgrundlagen anwenden, Fotoproduktionen planen und organisieren“
§ 10Prüfungsbereich „Fotografien erstellen und optimieren“
§ 11Zeitpunkt
§ 12Inhalt
§ 13Prüfungsbereiche
§ 14Prüfungsbereich „Aufnahmen erstellen und optimieren“
§ 15Prüfungsbereich „Personenaufnahmen sowie Sachaufnahmen erstellen“
§ 16Prüfungsbereich „Wahlqualifikation“
§ 17Prüfungsbereich „Fotografische Prozesse darstellen und analysieren“
§ 18Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 19Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
| „Aufnahmen erstellen und optimieren“ | mit 15 Prozent, |
| „Personenaufnahmen und Sachaufnahmen erstellen“ | mit 15 Prozent, |
| „Wahlqualifikation“ | mit 30 Prozent, |
| „Fotografische Prozesse darstellen und analysieren“ | mit 30 Prozent |
| „Wirtschafts- und Sozialkunde“ | mit 10 Prozent. |
| „Aufnahmen erstellen und optimieren“ | mit 15 Prozent, |
| „Personenaufnahmen und Sachaufnahmen erstellen“ | mit 15 Prozent, |
| „Wahlqualifikation“ | mit 30 Prozent, |
| „Fotografische Prozesse darstellen und analysieren“ | mit 30 Prozent |
| „Wirtschafts- und Sozialkunde“ | mit 10 Prozent. |
§ 20Mündliche Ergänzungsprüfung
§ 21Inhalt der Zusatzqualifikation
§ 22Prüfung der Zusatzqualifikation
§ 23Inkrafttreten, Außerkrafttreten