§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
§ 6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 7Inhalt des Teiles 1
§ 8Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 9Inhalt des Teiles 2
§ 10Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 11Prüfungsbereich „Entwerfen und Umsetzen floraler Projekte“
§ 12Prüfungsbereich „Angewandte Technologie“
§ 13Prüfungsbereich „Warenwirtschaft“
§ 14Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
| „Herstellen floraler Werkstücke“ | mit 20 Prozent, |
| „Entwerfen und Umsetzen floraler Projekte“ | mit 40 Prozent, |
| „Angewandte Technologie“ | mit 15 Prozent, |
| „Warenwirtschaft“ | mit 15 Prozent |
| „Wirtschafts- und Sozialkunde“ | mit 10 Prozent. |
| „Herstellen floraler Werkstücke“ | mit 20 Prozent, |
| „Entwerfen und Umsetzen floraler Projekte“ | mit 40 Prozent, |
| „Angewandte Technologie“ | mit 15 Prozent, |
| „Warenwirtschaft“ | mit 15 Prozent |
| „Wirtschafts- und Sozialkunde“ | mit 10 Prozent. |
§ 16Mündliche Ergänzungsprüfung
§ 17Inkrafttreten, Außerkrafttreten