§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
§ 6Schriftlicher Ausbildungsnachweis
§ 7Ziel und Zeitpunkt
§ 8Inhalt
§ 9Prüfungsbereiche
§ 10Prüfungsbereich Fischereiliche Nutzung
§ 11Prüfungsbereich Maschinen und Geräte, Be- und Verarbeitung
§ 12Ziel und Zeitpunkt
§ 13Inhalt
§ 14Prüfungsbereiche
§ 15Prüfungsbereich Fischereitechnik
§ 16Prüfungsbereich Fang und Vermarktung
§ 17Prüfungsbereich Fischereiliche Bewirtschaftung
§ 18Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 19Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
| Fischereitechnik mit | 30 Prozent, |
| Fang und Vermarktung mit | 30 Prozent, |
| Fischereiliche Bewirtschaftung mit | 30 Prozent, |
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. |
| Fischereitechnik mit | 30 Prozent, |
| Fang und Vermarktung mit | 30 Prozent, |
| Fischereiliche Bewirtschaftung mit | 30 Prozent, |
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. |
§ 20Prüfungsbereiche
§ 21Prüfungsbereich Motoren- und Maschinentechnik
§ 22Prüfungsbereich Fangtechnik
§ 24Prüfungsbereich Fischereibiologie, Bewirtschaftung und Vermarktung
§ 25Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 26Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
| Motoren- und Maschinentechnik mit | 20 Prozent, |
| Fangtechnik mit | 20 Prozent, |
| Nautik und Navigation mit | 20 Prozent, |
| Fischereibiologie, Bewirtschaftung und Vermarktung mit | 30 Prozent, |
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. |
| Motoren- und Maschinentechnik mit | 20 Prozent, |
| Fangtechnik mit | 20 Prozent, |
| Nautik und Navigation mit | 20 Prozent, |
| Fischereibiologie, Bewirtschaftung und Vermarktung mit | 30 Prozent, |
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. |
§ 27Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 28Inkrafttreten, Außerkrafttreten