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Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft
Abkürzung
FWiStatV
Aktualisiert am 3. Januar 2026
§ 1
Die Durchführung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft gemäß § 72 des Filmförderungsgesetzes wird für das Jahr 1985 ausgesetzt.
§ 2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 76 Satz 2 des Filmförderungsgesetzes auch im Land Berlin.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 1
§ 2
§ 3
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