Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft

Abkürzung
FWiStatV
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Die Durchführung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft gemäß § 72 des Filmförderungsgesetzes wird für das Jahr 1985 ausgesetzt.

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 76 Satz 2 des Filmförderungsgesetzes auch im Land Berlin.

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.