§ 1Abrechnung der Steuererstattungen, der Steuervergütungen und der anläßlich der Vergütung von Körperschaftsteuer vereinnahmten Kapitalertragsteuer zwischen Bund und Ländern
§ 2Aufteilung der Länderanteile an den Steuererstattungen, den Steuervergütungen und der anläßlich der Vergütung von Körperschaftsteuer vereinnahmten Kapitalertragsteuer
§ 3Vom Bundeszentralamt für Steuern durchgeführte Erstattungen vonUmsatzsteuer
§ 4Berlin-Klausel
§ 5Inkrafttreten