Verordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens

Abkürzung
FS-AuftragsV
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Die im Handelsregister, Abteilung B, des Amtsgerichts Offenbach unter der Nummer 34977 eingetragene DFS Deutsche Flugsicherung Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird mit der Wahrnehmung der in § 27c Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Luftverkehrsgesetzes genannten Aufgaben beauftragt.

Die Bestellung der Geschäftsführer der Gesellschaft erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1993 in Kraft.