Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule für Elektrotechnik in Bremen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen

Abkürzung
ElekZeugnV
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Gleichstellung von Prüfungszeugnissen

Die bis zum 31. Dezember 1989 von der Berufsfachschule für Elektrotechnik in Bremen erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlußprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Aufstellung gleichgestellt:
  • Bezeichnung des Prüfungszeugnisses der BerufsfachschuleAusbildungsberuf, für den gleichgestellt wird
    Abschlußprüfung als ElektroanlageninstallateurElektroanlageninstallateur
    Abschlußprüfung als EnergieanlagenelektronikerEnergieanlagenelektroniker

Berlin-Klausel

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1978 in Kraft.