§ 1Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
| Bezeichnung des Prüfungszeugnisses der Berufsfachschule | Ausbildungsberuf, für den gleichgestellt wird |
|---|---|
| Abschlußprüfung als Elektroanlageninstallateur | Elektroanlageninstallateur |
| Abschlußprüfung als Energieanlagenelektroniker | Energieanlagenelektroniker |
§ 2Berlin-Klausel
§ 3Inkrafttreten