§ 1Anwendungsbereich und Zweck
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung im stationären Bereich
§ 3aAusnahmen für den Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung im stationären Bereich
§ 4Nachweis der Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen und der Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung im Luftverkehr
§ 5Nachweisanforderungen für angewendete Analysemethoden
§ 6Anpassung des Überwachungsplans bei nicht erheblichen Änderungen der Überwachung
§ 7Versteigerung
§ 8Erhebung von Bezugsdaten
§ 8aMitteilung der nicht wesentlichen Änderungen am Plan zur Überwachungsmethodik
§ 8bMitteilung zur Einstellung des Betriebs einer Anlage
§ 8cBerichterstattung über Emissionen von Flügen zwischen zwei Drittstaaten
§ 8dEinreichung eines Überwachungsplans
§ 9Beleihung
§ 10Anwendbare Vorschriften
§ 11Ausschluss von der Zertifizierung
§ 12Aufsicht über die Tätigkeit der Beliehenen
§ 13Beendigung der Beleihung
§ 14(weggefallen)
§ 15Einheitliche Anlage
§ 16Befreiung von Kleinemittenten
§ 17Form und Inhalt des Antrags
§ 18Gleichwertige Maßnahme
§ 19Ausgleichsbetrag
§ 20Selbstverpflichtung zu Emissionsminderungen
§ 21Erlöschen der Befreiung
§ 22Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 23Erleichterungen bei Überwachung und Berichterstattung
§ 24Inkrafttreten, Außerkrafttreten