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Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes der Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle von Köln nach Bonn
Abkürzung
DW-SVV
Aktualisiert am 3. Januar 2026
§ 1
Zeitpunkt der Sitzverlegung
Als Zeitpunkt für die Verlegung des Sitzes der Rundfunkanstalt des Bundesrechts Deutsche Welle von Köln nach Bonn wird der 1. Mai 2003 bestimmt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 1 Zeitpunkt der Sitzverlegung
§ 2 Inkrafttreten
§ 1 Zeitpunkt der Sitzverlegung
Verzeichnis