Der Bundesminister der Verteidigung hat am 29. Januar 1996 den Erlaß vom 6. November 1980, geändert am 18. Februar 1991, über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr geändert. Danach kann die Ehrenmedaille der Bundeswehr für treue Pflichterfüllung und überdurchschnittliche Leistungen nach einer Dienstzeit von sieben Monaten verliehen werden.