§ 1Räumlicher Geltungsbereich und Geltung der Begriffsbestimmungen
§ 2Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb von Annahmestellen
§ 3Vereinbarungen über gemeinsam zu nutzende Annahmestellen
§ 4Bedarfsplan für gemeinsam zu nutzende Annahmestellen
§ 5Weitere Entsorgung durch Annahmestellen nach der Annahme
§ 6Allgemeine Auskunftspflichten
§ 7Besondere Pflichten des Betreibers einer Bunkerstelle
§ 8Besondere Pflichten des Schiffsbetreibers
§ 9Besondere Pflichten der Betreiber der Annahmestellen und der Ladungsempfänger
§ 10Besondere Pflichten des Schiffsführers
§ 11Pflichten für Schiffsführer von Fahrzeugen, die kein Gasöl als Kraftstoff benutzen oder Gasöl außerhalb des Anwendungsbereiches der Anlage 1 zum Übereinkommen tanken
§ 12Pflichten von Dritten, die mit der Annahme von Schiffsbetriebsabfällen oder Dämpfen beauftragt wurden
§ 13Ordnungswidrigkeitendatei
§ 14Zuständige Behörden für Aufgaben des Bundes
§ 15Zuständige Behörden der Länder
§ 16Gleichwertigkeiten
§ 17Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden, Mitwirkungspflicht
§ 18Verordnungsermächtigungen
§ 19Übertragung von Aufgaben
§ 20Datenübermittlung und Datenaustausch
§ 21Befreiung der innerstaatlichen Institution von der Körperschaftsteuer
§ 22Bußgeldvorschriften
§ 23Übergangsbestimmungen
§ 24Zeitliche Anwendungsvorschrift
§ 25Inkrafttreten, Außerkrafttreten