§ 1Errichtung von Betriebsräten
§ 2Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen derArbeitgeber
§ 3Abweichende Regelungen
§ 4Betriebsteile, Kleinstbetriebe
§ 5Arbeitnehmer
§ 6
§ 7Wahlberechtigung
§ 8Wählbarkeit
§ 9Zahl der Betriebsratsmitglieder *)
§ 10
§ 11Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder
§ 12
§ 13Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
§ 14Wahlvorschriften
§ 14aVereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe
§ 15Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter *)
§ 16Bestellung des Wahlvorstands
§ 17Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat
§ 17aBestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren
§ 18Vorbereitung und Durchführung der Wahl
§ 18aZuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen
§ 19Wahlanfechtung
§ 20Wahlschutz und Wahlkosten
§ 21Amtszeit
§ 21aÜbergangsmandat *)
§ 21bRestmandat
§ 22Weiterführung der Geschäfte des Betriebsrats
§ 23Verletzung gesetzlicher Pflichten
§ 24Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 25Ersatzmitglieder
§ 26Vorsitzender
§ 27Betriebsausschuss
| 9 bis 15 | Mitgliedern |
| aus 3 weiteren Ausschussmitgliedern, | |
| 17 bis 23 | Mitgliedern |
| aus 5 weiteren Ausschussmitgliedern, | |
| 25 bis 35 | Mitgliedern |
| aus 7 weiteren Ausschussmitgliedern, | |
| 37 oder mehr | Mitgliedern |
| aus 9 weiteren Ausschussmitgliedern. |
§ 28Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse
§ 28aÜbertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen
§ 29Einberufung der Sitzungen
§ 30Betriebsratssitzungen
§ 31Teilnahme der Gewerkschaften
§ 32Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung
§ 33Beschlüsse des Betriebsrats
§ 34Sitzungsniederschrift
§ 35Aussetzung von Beschlüssen
§ 36Geschäftsordnung
§ 37Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis
§ 38Freistellungen
| 200 bis 500 | Arbeitnehmern ein Betriebsratsmitglied, |
| 501 bis 900 | Arbeitnehmern 2 Betriebsratsmitglieder, |
| 901 bis 1.500 | Arbeitnehmern 3 Betriebsratsmitglieder, |
| 1.501 bis 2.000 | Arbeitnehmern 4 Betriebsratsmitglieder, |
| 2.001 bis 3.000 | Arbeitnehmern 5 Betriebsratsmitglieder, |
| 3.001 bis 4.000 | Arbeitnehmern 6 Betriebsratsmitglieder, |
| 4.001 bis 5.000 | Arbeitnehmern 7 Betriebsratsmitglieder, |
| 5.001 bis 6.000 | Arbeitnehmern 8 Betriebsratsmitglieder, |
| 6.001 bis 7.000 | Arbeitnehmern 9 Betriebsratsmitglieder, |
| 7.001 bis 8.000 | Arbeitnehmern 10 Betriebsratsmitglieder, |
| 8.001 bis 9.000 | Arbeitnehmern 11 Betriebsratsmitglieder, |
| 9.001 bis 10.000 | Arbeitnehmern 12 Betriebsratsmitglieder. |
§ 39Sprechstunden
§ 40Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats
§ 41Umlageverbot
§ 42Zusammensetzung, Teilversammlung, Abteilungsversammlung
§ 43Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen
§ 44Zeitpunkt und Verdienstausfall
§ 45Themen der Betriebs- und Abteilungsversammlungen
§ 46Beauftragte der Verbände
§ 47Voraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht *)
§ 48Ausschluss von Gesamtbetriebsratsmitgliedern
§ 49Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 50Zuständigkeit
§ 51Geschäftsführung
| 9 bis 16 | Mitgliedern |
| aus 3 weiteren Ausschußmitgliedern, | |
| 17 bis 24 | Mitgliedern |
| aus 5 weiteren Ausschußmitgliedern, | |
| 25 bis 36 | Mitgliedern |
| aus 7 weiteren Ausschußmitgliedern, | |
| mehr als 36 | Mitgliedern |
| aus 9 weiteren Ausschußmitgliedern |
§ 52Teilnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung
§ 53Betriebsräteversammlung
§ 54Errichtung des Konzernbetriebsrats
§ 55Zusammensetzung des Konzernbetriebsrats, Stimmengewicht
§ 56Ausschluss von Konzernbetriebsratsmitgliedern
§ 57Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 58Zuständigkeit
§ 59Geschäftsführung
§ 59aTeilnahme der Konzernschwerbehindertenvertretung
§ 60Errichtung und Aufgabe
§ 61Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 62Zahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter, Zusammensetzung derJugend- und Auszubildendenvertretung
§ 63Wahlvorschriften
§ 64Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit
§ 65Geschäftsführung
§ 66Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrats
§ 67Teilnahme an Betriebsratssitzungen
§ 68Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen
§ 69Sprechstunden
§ 70Allgemeine Aufgaben
§ 71Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 72Voraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht
§ 73Geschäftsführung und Geltung sonstiger Vorschriften
§ 73aVoraussetzung der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht
§ 73bGeschäftsführung und Geltung sonstiger Vorschriften
§ 74Grundsätze für die Zusammenarbeit
§ 75Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
§ 76Einigungsstelle
§ 76aKosten der Einigungsstelle
§ 77Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen
§ 78Schutzbestimmungen
§ 78aSchutz Auszubildender in besonderen Fällen
§ 79Geheimhaltungspflicht
§ 79aDatenschutz
§ 80Allgemeine Aufgaben
§ 81Unterrichtungs- und Erörterungspflicht des Arbeitgebers
§ 82Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers
§ 83Einsicht in die Personalakten
§ 84Beschwerderecht
§ 85Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
§ 86Ergänzende Vereinbarungen
§ 86aVorschlagsrecht der Arbeitnehmer
§ 87Mitbestimmungsrechte
§ 88Freiwillige Betriebsvereinbarungen
§ 89Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz
§ 90Unterrichtungs- und Beratungsrechte
§ 91Mitbestimmungsrecht
§ 92Personalplanung
§ 92aBeschäftigungssicherung
§ 93Ausschreibung von Arbeitsplätzen
§ 94Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze
§ 95Auswahlrichtlinien
§ 96Förderung der Berufsbildung
§ 97Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung
§ 98Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
§ 99Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
§ 100Vorläufige personelle Maßnahmen
§ 101Zwangsgeld
§ 102Mitbestimmung bei Kündigungen
§ 103Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
§ 104Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
§ 105Leitende Angestellte
§ 106Wirtschaftsausschuss
§ 107Bestellung und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses
§ 108Sitzungen
§ 109Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
§ 109aUnternehmensübernahme
§ 110Unterrichtung der Arbeitnehmer
§ 111Betriebsänderungen
§ 112Interessenausgleich über die Betriebsänderung, Sozialplan
§ 112aErzwingbarer Sozialplan bei Personalabbau, Neugründungen
§ 113Nachteilsausgleich
§ 114Grundsätze
§ 115Bordvertretung
| 5 bis 20 wahlberechtigten Besatzungsmitgliedern | |
| aus einer Person, | |
| 21 bis 75 wahlberechtigten Besatzungsmitgliedern | |
| aus drei Mitgliedern, | |
| über 75 wahlberechtigten Besatzungsmitgliedern | |
| aus fünf Mitgliedern. |
§ 116Seebetriebsrat
§ 117Geltung für die Luftfahrt
§ 118Geltung für Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften
§ 119Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder
§ 120Verletzung von Geheimnissen
§ 121Bußgeldvorschriften
§ 122
§ 123
§ 124
§ 125Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz
§ 126Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen
§ 127Verweisungen
§ 128Bestehende abweichende Tarifverträge
§ 129Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
§ 130Öffentlicher Dienst
§ 131(Berlin-Klausel)
§ 132