Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse

Abkürzung
BeschNeuRG
Aktualisiert am 3. Januar 2026

(weggefallen)

Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Die auf den Artikeln 11, 13 bis 16 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

Bericht der Bundesregierung

Die Bundesregierung berichtet den gesetzgebenden Körperschaften bis zum 31. März 2003 über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf den Arbeitsmarkt, die Sozialversicherung und die öffentlichen Finanzen und gibt gegebenenfalls Vorschläge für seine Weiterentwicklung ab.

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. April 1999 in Kraft.