§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
§ 6Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkte
§ 7Inhalt von Teil 1
§ 8Prüfungsbereich Rohrleitungsbau
§ 9Inhalt von Teil 2
§ 10Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 11Prüfungsbereich Behälterbau
§ 12Prüfungsbereich Anlagentechnik
§ 13Prüfungsbereich Instandhaltung
§ 14Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
| Rohrleitungsbau mit | 25 Prozent, |
| Behälterbau mit | 35 Prozent, |
| Anlagentechnik mit | 15 Prozent, |
| Instandhaltung mit | 15 Prozent sowie |
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. |
| Rohrleitungsbau mit | 25 Prozent, |
| Behälterbau mit | 35 Prozent, |
| Anlagentechnik mit | 15 Prozent, |
| Instandhaltung mit | 15 Prozent sowie |
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. |
§ 16Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 17Inkrafttreten, Außerkrafttreten