Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014
Abkürzung
BSG 2014
Aktualisiert am 3. Januar 2026
§ 1
Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2014 in der allgemeinen Rentenversicherung 18,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,1 Prozent.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft.