Anordnung des Bundespräsidenten über die Übertragung der Befugnis zum
Erlaß von Bestimmungen über die Dienstkleidung von hauptamtlichen Mitarbeitern
der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Abkürzung
BPräsKldgTHWAnO
Aktualisiert am 3. Januar 2026
(XXXX)
Gemäß § 76 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich die Ausübung der Befugnis zum Erlaß von Bestimmungen über die Dienstkleidung für hauptamtliche Mitarbeiter der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk dem Bundesminister des Innern.