Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der Beamten des Brandschutzdienstes der Bundeswehr

Abkürzung
BPräsKldgBrdSchAnO
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister der Verteidigung die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der Beamten des Brandschutzdienstes der Bundeswehr zu erlassen.