Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die
Dienstkleidung der Amtsgehilfen
Abkürzung
BPräsKldgAmtsgehAnO
Aktualisiert am 3. Januar 2026
(XXXX)
Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister des Innern die Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der Amtsgehilfen zu erlassen.