Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der Amtsgehilfen

Abkürzung
BPräsKldgAmtsgehAnO
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister des Innern die Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der Amtsgehilfen zu erlassen.