Anordnung des Bundespräsidenten über die Kennzeichnung der Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr

Abkürzung
BPräsKennzAnO
Aktualisiert am 3. Januar 2026

(1) Als Erkennungszeichen für die Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr bestimme ich ein schwarzes Kreuz mit weißer Umrandung in der aus dem nachstehend abgebildeten Muster ersichtlichen Form.
(2) Der Bundesminister
Abs. 2 Kursivdruck: Jetzt "Bundesminister der Verteidigung"