Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer
Amtsbezeichnung
Abkürzung
BPräsAmtsbezAnO 1987-08
Aktualisiert am 3. Januar 2026
(XXXX)
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich für den Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und Leiter einer Abteilung bei der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit folgende Amtsbezeichnungen fest:
Oberdirektor und Professor bei der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit.