Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Abkürzung
BPräsAmtsbezAnO 1980-10-22
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
    • Direktor bei der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
    • - als Leiter eines großen Fachbereichs -.