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Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
Abkürzung
BPräsAmtsbezAnO 1980-10-22
Aktualisiert am 3. Januar 2026
(XXXX)
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor bei der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
- als Leiter eines großen Fachbereichs -.
(XXXX)
(XXXX)
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