GESETZES
WELT
Suche
Bundesrecht
Länderrecht
Urteile
Gerichte
Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen
Abkürzung
BPräsAmtsbezAnO 1977-08-02
Aktualisiert am 3. Januar 2026
(XXXX)
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:
Erster Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildung
-
als Leiter des Forschungsbereichs und als der ständige Vertreter des Präsidenten -,
Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildung
-
als Leiter einer Hauptabteilung -.
(XXXX)
(XXXX)
Verzeichnis