Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

Abkürzung
BPräsAmtsbezAnO 1977-08-02
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:
    • Erster Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildung
      • -
        • als Leiter des Forschungsbereichs und als der ständige Vertreter des Präsidenten -,
    • Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildung
      • -
        • als Leiter einer Hauptabteilung -.