Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Abkürzung
BPräsAmtsbezAnO 1977-04
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
    • Direktor beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz
    • - als der leitende Beamte -.