Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Abkürzung
BPräsAmtsbezAnO 1973-09
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
    • Direktor bei der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten.