Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

Abkürzung
BPräsAmtsbezAnO 1973-08
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:
    • Präsident der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten,
    • Vizepräsident der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten,
    • Erster Direktor und Professor bei der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten.