Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Abkürzung
BPräsAmtsbezAnO 1970-02
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest
    • Präsident der Bundesstelle für Entwicklungshilfe.