Organisationserlass des Bundeskanzlers

Abkürzung
BKOrgErl 2001
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
  • I.
    • Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft umgebildet.
  • II.
    • Dazu werden ihm übertragen
      • -
        • aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für Verbraucherschutz (Abteilung 4) mit der Unterabteilung 41 (Lebensmittel und Bedarfsgegenstände) und der Unterabteilung 42 (Veterinärmedizin);
        • ausgenommen sind die Zuständigkeiten
          • -
            • für Chemikaliensicherheit (Referat 417),
          • -
            • für die Zulassung von Tierarzneimitteln und das Berufsrecht der Veterinäre und sonstigen veterinärmedizinischen Berufe (Referat 425);
      • -
        • aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für Verbraucherpolitik einschließlich Stiftung Warentest (Referat I B 4).
  • III.
    • Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) wird in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verlagert.
  • IV.
    • Die weiteren Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministerien in Abstimmung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes geregelt.
Der Bundeskanzler