Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes

Abkürzung
BBiG2005§73AnO 2015
Aktualisiert am 3. Januar 2026

Zuständige Stelle für die Berufsausbildungsverhältnisse bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in dem anerkannten Ausbildungsberuf „Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement“ ist die Industrie- und Handelskammer.

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.